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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma Hagedorn Verbindungstechnik

   

1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

 Mit Erteilung des Auftrags werden vom Besteller die nachfolgenden Bedingungen anerkannt  :

  2. Angebote

 Unsere Angebote sind für 6 Monate verbindlich, falls speziell nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Innerhalb der 6 Monate behalten wir uns vor, die Preise zu ändern. Sonderpreise gelten nicht, es sei denn, es ist eine schriftliche Absprache getroffen worden.

Bei Angeboten für Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Nachberechnung der tatsächlich entstandenen Kosten vor und gewähren kein Rückgaberecht, da der Weiterverkauf von Sonderanfertigungen nicht möglich ist.

 3. Bestellungen

 Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns bestätigt oder von unseren Sachbearbeitern angenommen ist, ebenfalls durch eine mündliche oder schriftliche Mitteilung über den Auftrag gilt dieser als bestätigt.

Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn vom Besteller noch fällige Forderungen zu begleichen sind.

 4. Preise

 Die in unseren gültigen Preislisten aufgeführten Preise sind verbindlich. Preiserhöhungen infolge Preisaufschläge der Vorlieferanten sind erforderlich und werden weiter berechnet. Preiserhöhungen werden schriftlich mitgeteilt.

 5. Lieferzeit

 Die angegebene Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Verzögerungen der Lieferzeit infolge unvorhergesehenen Umständen können eintreten. Forderungen aus Lieferverzögerungen werden nicht anerkannt.

 6. Lieferung und Versand

 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per PKW, LKW. Bahn, Spediteur, Paketdienst oder Post. Die Versandkosten sind soweit nicht anders vereinbart, im Nettopreis der Ware enthalten. Bei Sonderfrachten können gesonderte Frachtkosten nachberechnet werden, da nur innerhalb von Deutschland eine Gewährleistung von dem inklusiv Porto eingehalten werden kann.

 7. Verpackung

 Das Liefergut wird nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise verpackt. Die Verpackungskosten werden. wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht gesondert berechnet. Werden vom Besteller Sonderwünsche hinsichtlich der Verpackung geäussert, so werden diese entsprechend gesondert berechnet.

8. Zahlungsbedingungen

 Preisstellung und Berechnung erfolgen nach Versand oder Lieferung in Euro.

Die Rechnungen sind zu zahlen ab Rechnungsdatum innerhalb 7 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen.

 Wechsel werden nicht angenommen. Schecks gelten als Zahlungsmittel, sollte ein Scheck mangels Deckung nicht eingelöst werden, so gilt hier als weitere Zahlung nur die Überweisung oder Barzahlung.

 An unbekannte Besteller kann gegen Nachname-Versand oder auch gegen Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert werden. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus.

 Bei Bekannt werden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlungen seitens des Bestellers bieten z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellung und ähnliches sind wir berechtigt. noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Sind Lieferungen bereits getätigt und uns wurde keine Mitteilung über Zahlungsunfähigkeit gegeben, so greift hier das unter Punkt 11 geltende Recht des Eigentumsvorbehalt. Schadenersatzforderungen können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt und von uns nicht bestritten sind.

 9. Mängelrüge 

Voraussetzung für die Anerkennung einer Mängelanzeige ist die ordnungsgemäße und sorgfältige Warenkontrolle des Abnehmers. Eine Mängelhaftung wird grundsätzlich abgelehnt, wenn es sich um Fehleinsatz oder sonstige falsche Handhabung handelt. Die Mängel sind innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Nachträgliche Mängel werden abgelehnt, Sondervereinbarung, sowie Austausch oder Rücknahme ohne einen Austausch behalten wir uns vor, erst nach Prüfung einzuwilligen.

Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrügen durch uns.  

Der Abnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird, indem er die unverzügliche Anmeldung des Mangels vornimmt und die Produkte nicht weiter einsetzt. Die Gewährleistungsfrist endet endgültig nach 6 Monate nachdem die Ware das Werk des Lieferanten verlassen hat.

 10. Reparaturkosten 

Die Reparaturkosten, Fahrtzeit und Kilometergeld können in Rechnung gestellt werden. Die Reparaturen, die auf Gewährleistung oder Garantie ausgeführt werden. müssen vorher von uns bestätigt werden. Die Reparaturen werden schnellstens durchgeführt. Jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten. Eine Pflicht der sofortigen Bereitstellung eines Monteurs oder Ersatzproduktes besteht nicht. Zeitliche Engpässe von uns müssen akzeptiert werden, dies gilt für Ersatzlieferungen, Austausch oder Rücknahmen.

 11. Eigenturmsvorbehalt

 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, nicht nur die Rechnung für die einzelne Lieferung, zwischen dem Besteller und uns unser Eigentum.

Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt. als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet die Drittschuldner anzugeben und diesem Abtretung anzuzeigen.

 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind. ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen,

   

Hagedorn Verbindungstechnik

Inhaber Michael Hagedorn

Im Christseifen 2

D-57319  Bad Berleburg – Wingeshausen

 Telefon            02759 / 94 82 82

Telefax            02759 / 94 82 83

Email              info@nut-feder-nagel.de

Internet            www.nut-feder-nagel.de

 

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